„Nun adé, du mein lieb Heimatland“

„Haymatlos“ (oder „haymatloz“), ohne Heimat, stempelten türkische Beamte zwischen 1933 und 1945 in die Pässe der deutschen Exilsuchenden, die vor den Nazis in die Türkei fliehen konnten. Das Wort wird seitdem im Türkischen als Adjektiv in der Bedeutung von heimatlos, unstet umherziehend und juristisch staatenlos benutzt. Auch im deutschen Sprachraum war „heimatlos“ lange juristisches Vokabular, z. B. nach dem II. Weltkrieg im „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAuslG)“ in den deutschen Besatzungszonen.

Haymatlos Kitabevi, Buchandlung Haymatlos, İstanbul-Kadıköy, 2013
Haymatlos Kitabevi, Buchandlung Haymatlos, İstanbul-Kadıköy, 2013

Heimat ein nüchterner Rechtsbegriff also? Historisch und wenn ihn Beamte und Gesetze benutzen, ist das sicher so. Gerade in Deutschland und der Türkei jedoch ist um den Begriff bzw. die Begriffe für Heimat, türkisch memleket, auch yurt und vatan, über einen langen Zeitraum ein komplexes Gedankengebäude errichtet worden: Heimat hat hier besondere geografische, kulturelle, emotionale und zeitliche Dimensionen, die in vielen anderen Sprachen, allen voran Englisch, nicht in einem Wort bzw. wenigen Worten zu finden sind. Gedichte und Lieder verklären die Heimat als einen Ort der Geborgenheit, der Sicherheit, des freundlichen Miteinanders von Menschen, die sich lange kennen, mit – wahlweise – mächtigen Bergen, grünen Wiesen, blauen Seen. Das Meer gehört eher nicht in die Heimat-Ikonografie, am Meeresstrand endet jede Heimat in aller Regel, dahinter liegt das Ungewisse. Mit einer Ausnahme, die Lolita besingt: „Seemann, deine Heimat ist das Meer“.

„Nun adé, du mein lieb Heimatland,
lieb Heimatland adé.
Es geht nun fort zum fremden Strand“
Deutsches Volkslied von 1848

Im Türkischen stehen, neben dem eher heimeligen memleket, die gewichtigeren yurt und vatan für Heimat bzw. für das Heimatland. Für beide Heimat(land)begriffe treten Parteien bei türkischen Wahlen an: Die Yurt Partisi, Heimatpartei, und die Vatan Partisi, Heimatspartei. Die deutsche Heimat wird erst mit dem Zusatz „Land“ ein konkreter, abgegrenzter und abgrenzbarer Ort: Vom Heimatland ist es dann nicht weit bis zum Vaterland und zur Vaterlandsliebe, dem Patriotismus, auf Türkisch vatan sevgisi (sevgi = Liebe). Der Heimatbegriff wird damit schnell Teil des politischen Instrumentariums zur Stärkung der Verbundenheit mit der jeweils eigenen Nation und damit auch zur Abgrenzung zu anderen Nationen. Außerhalb der nationalen Grenzen liegt dann die Fremde bzw. das Fremde, gurbet, das Ausland, yurtdışı (dışı = außerhalb). Dort, wo die Fremden wohnen, oder veraltet Fremdlinge, die Ausländer, gurbetçi (in der Fremde lebend) und yabancı (von yaban, Wildnis und Fremde). Die, die Fremdsprachen sprechen, yabancı dilleri. Wie man sich zu „denen da draußen“ verhält, oszilliert zwischen Angst, Aggressivität, Abneigung, Interesse, Neugier, Zuwendung, Gleichgültigkeit und vielem mehr.

Um Krieg zu führen oder infolge von Kriegen, aus wirtschaftlicher Not und hoffend auf ein besseres Leben haben Menschen zu allen Zeiten ihre Heimat für kürzer, länger oder für immer verlassen müssen: Sephardische Juden, die ins Osmanische Reich auswanderten, hunderttausende griechische Christen die Türkei und muslimische Türken Griechenland in den 1920ern, hunderttausende „Heimatvertriebene“ aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten nach dem II. Weltkrieg. Migration heißen diese Wanderungsbewegungen vieler Menschen neutral auf Deutsch, göç auf Türkisch. Göçmen, der Migrant, findet sich dann auch in göçmen kuş, Zugvogel.

„Bir başkadır benim memleketim / Meine ganz besondere Heimat“
Ayten Alpman in „Memleketim”, 1972

Eine besondere türkisch-deutsche Form der Migration, die von Staatsbürgern der Türkei nach Deutschland, findet seit dem Anwerbeabkommen von 1961 statt. Auf der Flucht vor schlechten Lebensbedingungen wanderten in großer Zahl Menschen aus der Türkei dorthin, wo es Arbeit gab, ins Nach-Wirtschafts-Wunderland Deutschland. Zu Gast bei Fremden: Türkische Arbeitsmigranten wurden lange „Gastarbeiter“ genannt, der Gaststatus in den ersten Jahren des Abkommens bis 1964 erzwungen durch das zweijährige Rotationsprinzip und die Unmöglichkeit des Familiennachzugs. Ein Gast bleibt nicht, er ist auf Besuch und kehrt dann in die Heimat zurück. Der Film „Gurbetçi Şaban“, der Fremdling Şaban, zeigt die Ankunft in einem ungastlichen deutschen Land, fern der Heimat und voller Heimweh. Nach 12 Jahren, 1973 mit dem Anwerbestop, waren schon 500.000 bis 750.000 Menschen aus der Türkei zu Gast in Deutschland – und bis heute gibt es in den türkeistämmigen Teilen der Gesellschaft starke emotionale Bindungen in die alte Heimat: Ein in Bochum geborener Deutscher kann heute noch sagen „Bursalıyım“, „Ich bin aus Bursa“, weil seine Familie aus Bursa kam; der komplette Sommerurlaub wird weiter in der memleket verbracht. Gerade in Zeiten von türkischen Wahlen wird dieses Heimatgefühl der vatandaş, der Wahlbürger, neuerdings gerne aus dem Heimatland aktiviert, durch Wahlkampf türkischer Politiker direkt in Deutschland oder durch Briefe, die sie aus dem Heimatland senden.

Heute leben knapp drei Millionen türkeistämmige Menschen in Deutschland: Eine beachtliche Zahl, wo sich doch Deutschland bis eben nicht als Einwanderungsland definiert hat und eine strenge Gesetzgebung den Zuzug eindämmen sollte. Die Grenzen Deutschlands waren lange kaum überwindbar; auch heute noch sorgen restriktive Visa-Richtlinien für erschwerten Zugang. Auch für Türken gilt in Deutschland weiter Visumspflicht: Für ein Visum, türkisch vize, müssen in einem mühsamen Bewerbungsprozess die „Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks, die Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen, die Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen, die Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro“ nachgewiesen werden – oft unüberwindliche Hürden.

Diese harten Visumsregeln möchte die türkische Regierung für ihre Staatsbürger gelockert sehen – paradoxerweise könnte ihr dabei eine weitere Migrationsbewegung, die Flucht von Menschen in und über die Türkei, helfen. Vatansız, ohne Heimat, heimlatlos: Für Millionen vor Allem aus Syrien, aber auch aus Afghanistan, dem Irak und Iran, aus Somalia – alles Länder mit Visumspflicht für Deutschland – ist die Türkei Zwischenstopp auf ihrer Flucht vor Bürgerkrieg, politisch und religiös motiviertem Terror, Hungersnöten. Die Türkei liegt auf der von der Frontex so benannten „östlichen Mittelmeerfluchtroute“und wurde damit zu dem Land, das weltweit die meisten Flüchtlinge aufnimmt. Erst 2013 hatte die Türkei als Reaktion ein Asylgesetz verabschiedet, mit dem Flüchtlinge und Asylbewerber erstmals einen Rechtsstatus erhielten, sie nicht mehr nur als „Gäste“ geduldet werden. Bis Ende 2015 werden ca. 2,5 Millionen Flüchtlinge erwartet, 21 auf 1.000 Bewohner, während es in Deutschland 3 auf 1.000 sind. Die meisten der Geflüchteten in der Türkei möchten – organisiert von Schleppern in Istanbul, Izmir, Edirne und Ankara – weiter, über die Grenzen nach Griechenland, Bulgarien oder Zypern, viele mit dem Ziel Deutschland. Wenn nun deutsche Politiker türkischen Politikern ihre Aufwartung machen, geht es darum, dass die Türkei die Menschen von der Weiterreise abhalten möge – gegen finanzielle Beihilfen und die Lockerung der Reisebeschränkungen für türkische Staatsbürger.

Mülteci ist der Mensch, der flüchtet, der Flüchtling – das Wort Geflüchtete*r findet das Wörterbuch (noch) nicht. In Deutschland wird gerade darüber debattiert, welcher Begriff der – nicht politisch, sondern menschlich – korrekte ist. Deutsche ling-Wörter haben einen negativen Beiklang, deuten auf Passivität und Abhängigkeit hin: Fremdling, Wüstling, Feigling, Häftling, Säugling, Weichling, Schönling.
Millionenrechnungen, Gesetze, Regelungen – bei all dem Sachlich-Abstrahierenden geht es um Menschen mit Schicksalen, „heimatlose Ausländer“, wie sie nach dem II. Weltkrieg genannt wurden. Und so wird heute auch das eigentlich einigermaßen kritisch betrachtete Wort „Heimatvertriebene“ positiv umgedeutet wieder benutzt: Denn „haymatlos“ sind sie. Ohne Heimat, dieses warme Gefühl, diesen vertrauten Ort, sind sie auf der Flucht.

Zum Weiterlesen:
10 Fakten über syrische Flüchtlinge in der Türkei (World Food Programme, 25.6.2015)
Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei (Wikipedia, Stand 2.8.2015)
Geflüchtete versus Asylanten: Begriffe drücken Einstellungen aus (deutschlandradiokultur.de, 10.9.2015)
Heimat (Wikipedia, Stand 18.10.2015)
Routen der Hoffnung, Wege der Verzweifelten (sueddeutsche.de, 19.4.2015)